Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Nero & Oro GmbH, Würmstraße 12, 82031 Grünwald (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Renovierungs- und Baumanagementleistungen sowie damit verbundener Beratungsdienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.
Der Auftraggeber ist an seine Bestellung mindestens für einen Zeitraum von 30 Tagen gebunden. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§ 3 Leistungsumfang
Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot des Auftragnehmers. Nero & Oro GmbH fungiert als Orchestrator und Koordinator sämtlicher Renovierungs- und Umbaumaßnahmen. Die Auswahl und Beauftragung von Handwerkern und Subunternehmern erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehrleistungen werden gesondert vergütet.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Für Projekte ab einem Gesamtvolumen von 10.000 EUR ist eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung fällig. Weitere Abschlagszahlungen werden nach Projektfortschritt vereinbart.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen
- Erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen auf eigene Kosten einzuholen
- Dem Auftragnehmer und seinen Beauftragten Zutritt zu den betreffenden Räumlichkeiten zu den vereinbarten Zeiten zu gewähren
- Änderungswünsche unverzüglich schriftlich mitzuteilen
Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und berechtigen zur entsprechenden Anpassung der Termine und Vergütung.
§ 6 Termine und Fristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Bei Verzögerungen durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Lieferengpässe, Witterungsbedingungen etc.), verlängern sich die Fristen entsprechend.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Mängel seiner Koordinations- und Managementleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
Für die handwerklichen Ausführungsleistungen der beauftragten Subunternehmer haften diese im Rahmen ihrer eigenen Gewährleistungspflichten direkt gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer tritt etwaige Gewährleistungsansprüche gegen Subunternehmer an den Auftraggeber ab.
Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist — außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit — ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Projektdetails, Kundendaten und wirtschaftliche Konditionen — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 9 Referenzrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das realisierte Projekt — vorbehaltlich des ausdrücklichen Widerspruchs des Auftraggebers — als Referenz zu benennen und zu Präsentationszwecken zu nutzen, sofern keine personenbezogenen Daten des Auftraggebers ohne Einwilligung veröffentlicht werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Januar 2025